Leserbrief: Warum das Naturschutzgesetz ins Freiland gehört

Wer den Stellungnahmen mancher Naturschützer lauscht, könnte meinen, Vorarlbergs Landschaft stünde vor dem Ausverkauf. Ein Blick ins Gesetz und über die Landesgrenzen beweist das Gegenteil: Die GNL-Novelle baut lediglich überbordende Bürokratie ab und orientiert sich an der bewährten Praxis anderer Bundesländer. In Tirol, Oberösterreich oder Niederösterreich kümmert sich das Naturschutzgesetz traditionell um das Freiland und nicht um gewidmetes Betriebsgelände. Doppelprüfungen durch zwei Behörden schaffen keine einzige Blumenwiese, sondern kosten nur Steuergeld und Nerven. Wenn eine Gemeinde ein Gewerbegebiet widmet, hat sie über die Raumplanung und den Bebauungsplan alle Hebel in der Hand, um Auflagen wie Begrünung selbstständig festzulegen. Dass unsere sensiblen Naturjuwele und der Schutz bedrohter Arten unangetastet bleiben, wird von den Kritikern gern verschwiegen. Hier gewinnt endlich der gesunde Menschenverstand über starre Paragrafenreiterei!
Benno Purin, Bregenz