Leserbrief: Agenda Hitzesommer: Gut vorbereitet auf den Sommer von morgen – und die Naturschutznovelle

Die Medieninformation vom 15. September 2026 trägt den Untertitel “Bewährtes ausbauen, Erfahrungen nutzen, Vorsorge stärken”. Doch wie passt das zu den geplanten Änderungen im Naturschutzgesetz? Naturschutzanwaltschaft, Alpenschutzverein, Naturschutzbund, Naturwacht und viele engagierte Vereine haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich bewährter Naturschutz entwickeln konnte. Nun sollen die Rechte der Naturschutzanwaltschaft massiv – in 70–80 Prozent der Fälle – beschnitten, bewilligungsfreier Straßen-, Parkplatz- und Lagerflächenbau ausgeweitet und Uferschutzbereiche reduziert werden. Eine Streuwiese unter 500 m² ist schnell unwiederbringlich zerstört, eine Wiese rasch zubetoniert. Gerade hier braucht es die Naturschutzanwaltschaft als fachlich kompetente, regulierende Instanz, die naturverträgliche Lösungen aufzeigt. Das wäre gelebter “Hausverstand”. Wenn Vorarlberg “hitzefest” werden soll, ist die Reduzierung der Uferschutzbereiche kontraproduktiv. Renaturierte Gewässerräume bremsen Hochwasser, schaffen Retentionsflächen und wertvolle Naherholungsräume – gerade in zunehmend dicht bebauten Siedlungen. “Bewährtes ausbauen” heißt, Naturschutz stärken. “Erfahrungen nutzen” heißt, auf bewährten Strukturen aufzubauen. “Vorsorge stärken” heißt, diese Novelle zurückzuziehen. Herr Wallner, Herr Gantner: Sie wurden gewählt, um zum Wohl der gesamten Bevölkerung zu entscheiden. Dazu gehören der Erhalt und ein Aufsichtsorgan für unsere natürlichen Lebensgrundlagen.
Ursula Molitor, Wolfurt