“Return Hubs”

Mit der verabschiedeten EU-Rückführungsverordnung ist jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen, Verhandlungen mit Drittstaaten außerhalb der EU zu führen, um ausreisepflichtige Menschen ohne Aufenthaltsrecht in noch zu errichtende Abschiebezentren (“Return Hubs”) zu verbringen. Als Zielländer sind Ruanda und Uganda angedacht. Dass solche Abkommen – sofern sie überhaupt rechtskonform zustande kommen – extrem teuer werden, ist sicher. Haben diese Länder doch weder ein politisches noch ein logistisches Interesse daran, als globale Abschiebedienstleister für ausreisepflichtige Asylwerber der EU zu fungieren, allenfalls ein monetäres. Wie ähnliche Vorhaben, etwa der Ruanda-Deal Großbritanniens oder das Abkommen der italienischen Regierung mit Albanien, ausgegangen sind, kann man googeln. “Außer Spesen nichts gewesen.” Ob nun diese neu konzipierte EU-Rückführungsverordnung auf rechtlich stabilen Beinen steht und tatsächlich nennenswerte Ergebnisse bringt oder es sich dabei um reine Abschreckungs- und Symbolpolitik handelt – man wird es sehen.
Peter Morstein, Rankweil