Leserbrief: Strafrecht für Jugendliche neu denken

Die Diskussion über die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre sollte sachlich geführt werden. Eine Absenkung zumindest für schwere Straftaten erscheint sinnvoll. Kinder und Jugendliche entwickeln sich unterschiedlich, dennoch wissen viele Zwölfjährige sehr genau, dass Gewaltverbrechen, schwere Körperverletzung oder Raub schweres Unrecht sind. Wer solche Taten begeht, sollte nicht folgenlos davonkommen. Dabei geht es nicht darum, Kinder wie Erwachsene zu bestrafen, sondern um altersgerechte Konsequenzen, die Verantwortung einfordern und Chancen auf Besserung bieten. Dazu gehören intensive Betreuung, Therapie, Sozialprogramme und im Extremfall auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Die derzeitige Regelung stößt bei schweren Delikten oft auf Unverständnis. Das Vertrauen in den Rechtsstaat leidet, wenn Opfer und Angehörige den Eindruck haben, dass gravierende Straftaten nicht angemessen geahndet werden. Sinnvoll wäre zumindest eine Übergangslösung für 12‑ bis 14‑Jährige. Eine starre Grenze – mit 14 Jahren Punkt 0 Uhr – wirkt für dieses sensible Thema wenig überzeugend. Ein gestuftes Modell könnte sowohl die individuelle Entwicklung berücksichtigen als auch die notwendige Reaktion auf schwere Vergehen ermöglichen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für besonders schwere Delikte wäre ein ausgewogener Weg: mehr Schutz für die Gesellschaft, mehr Gerechtigkeit für Opfer und zugleich Berücksichtigung der Entwicklung der Täter.
Walter J. Gabriel, Göfis