Leserbrief: Zur Berichterstattung über das Feststellungsverfahren Stadt Feldkirch gegen die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt

Leserbriefe / 21.10.2026 • 08:15 Uhr
Leserbrief: Zur Berichterstattung über das Feststellungsverfahren Stadt Feldkirch gegen die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt

Zur aktuellen Berichterstattung über das Feststellungsverfahren zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt ist ein Blick auf die historischen und rechtlichen Fakten unerlässlich: Auf Basis des Bescheides der Agrarbezirksbehörde vom 3. November 1959 wurde ein rechtskräftiges “Regulierungs- und Hauptteilungsverfahren” anerkannt. Dabei wurden sämtliche Grundstücke im Eigentum der Altgemeinde Altenstadt – und eben nicht der Stadt Feldkirch – aufgeteilt. Laut Beilage A wurden 312 Parzellen in verschiedenen Katastralgemeinden (sogar in Liechtenstein) der Agrargemeinschaft zugeschrieben. Die Stadt Feldkirch erhielt laut Beilage B 23 Parzellen von der Altgemeinde Altenstadt und dem Illbaufonds (ebenfalls ehemaliges Gemeindegut der Altgemeinde Altenstadt). Die Stadtvertretung Feldkirch hat diesem Übereinkommen am 24. März 1960 in der Stadtvertretung einstimmig zugestimmt, woraufhin die grundbücherliche Übertragung an die neuen Besitzer erfolgte. Sollte ein rechtskräftiger und seit Jahrzehnten bestehender Eintrag im Grundbuch heute plötzlich keine Gültigkeit mehr haben, rüttelt das an den Fundamenten unseres Rechtsstaates. Wenn wohlerworbene Rechte willkürlich infrage gestellt werden, steuern wir auf Verhältnisse zu, die man sonst nur aus kommunistischen Staaten kennt.

Hubert Hehle, Nofels