Leserbrief: Schnupperknast und Ethikunterricht

Zum VN-Bericht vom 28. Oktober 2026:
Was tun, wenn einige wenige “Kinder” unserer Gesellschaft ihre Freiheiten dahin gehend interpretieren, dass ihnen die Allgemeinheit Straftaten im rechtsfreien Raum genehmigt? Wir dürfen sicher sein, dass eine beachtliche Zahl an NachahmungstäterInnen lauert. Als Lehrer mit über vierzig Jahren Berufserfahrung und Vater von drei Söhnen glaube ich auch, etwas einbringen zu können. Erstens läuft die soziale Erziehung ab dem ersten Lebenstag begleitet durch Eltern, weiters wird in Kleinkindbetreuungen, Kindergärten, Volks- und Mittelschulen von ausgebildeten PädagogInnen in praxisnaher sozialer Arbeit im Zusammenwirken mit Gleichaltrigen Großartiges geleistet. Es gibt schon massenhaft Therapiestunden. Kommt dann der Tag, wo der/die Jugendliche entscheidet, die Allgemeinheit in ihren Grenzen auszutesten, und eindeutige Straftaten begeht, so tut er/sie das in voller Berechnung. “Was kann mir passieren?”, ist immer die erste Frage. Kommt der Jugendliche zum Schluss, er agiert im rechtsfreien Raum, stellt sich die Frage der Mitverantwortlichkeit der Gesellschaft. Deshalb eine Anregung: Das Gesetz kennt das Mittel des Freiheitsentzugs durch Fußfessel, diesmal mit Heimattherapie in gewohnter Umgebung, mit Aufenthalt zu Hause ab zwanzig Uhr, täglicher telefonischer Meldung an die nächste Polizeistelle, stichprobenweiser Ortung durch die Polizei, Überprüfung der Einhaltung durch die Polizei. Das will keiner/keine haben und kostet wenig. Natürlich begleitet von einer Elternschulung und einer Herabsetzung des Alters zur Tatverantwortlichkeit.
Dipl. Päd. Siegfried Tschofen, Bürs