Leserbrief: Strafmündigkeit und Strafvollzug

Leserbriefe / 04.11.2026 • 11:32 Uhr
Leserbrief: Strafmündigkeit und Strafvollzug

Ich halte die archaische Gerichtspraxis der Bestrafung für ineffizient und grundlegend falsch. Es wird nichts besser, wenn man Delinquenten zu Gleichgesinnten einsperrt. Das verursacht nur Kosten und keine Läuterung. Die Gerichtsbarkeit braucht einen Paradigmenwechsel: Ich plädiere 1. für zwangsweise Wiedergutmachung (Kompensation), soweit dies seitens des Übeltäters möglich ist, 2. für Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten oder bloßer Gefährdung ohne konkreten Schaden (z. B. Verkehr) und 3. für rigorose Umerziehung zu einer sozialen Lebenshaltung. – Das alles auf Kosten der Straffälligen, nicht zulasten der rechtschaffenen Bevölkerung! Straffällige dürfen das Land erst verlassen, wenn sie ihre Schuld kompensiert haben. Diese Rechtsgrundsätze gelten sowohl für Minderjährige und deren Erziehungsberechtigte als auch für Volljährige – und letztlich auch für die “parlamentarisch immunisierten” Politiker. Diese könnten sich der Wiedergutmachungspflicht dadurch entziehen, dass sie ihr Amt sapikratisch ausüben, indem sie jedes Traktandum der Öffentlichkeit zur Erarbeitung einer Bestlösung vorstellen. Wenn sie genau das umsetzen, was niemand anders besser wusste, dann sind sie über jede Kritik und Schuldzuweisung erhaben. Österreich wäre solcherart entlastet von Übeltätern und durch sie verursachten Kosten, hätte die beste Regierung und höchsten Wohlstand.

Dipl. -Ing. Alfred Lexer, Hard