Kampf der Zettelwirtschaft

Vorarlberg / 21.03.2018 • 18:26 Uhr
Wohnbeihilfeanträge müssen noch per Post verschickt werden. VN/Steurer
Wohnbeihilfeanträge müssen noch per Post verschickt werden. VN/Steurer

Wohnbeihilfe-Anträge sollen digitalisiert werden. Drei Kommunen sind beteiligt.

Bregenz Wer eine Unterstützung des Landes braucht, um sich die Miete leisten zu können, muss sich durch einen umfangreichen Antrag kämpfen. Bis zu acht Seiten umfasst das Ansuchen für die Wohnbeihilfe. Oft müssen noch Dokumente beigelegt werden, womit ein Antrag auf zehn Seiten und mehr wachsen kann. Hat man alles ausgefüllt, nimmt die Gemeinde den Antrag entgegen. Sie prüft ihn und schickt ihn per Post ans Land. Im Jahr 2017 landeten so 11.180 Anträge beim Land, jeweils mehrere Seiten dick. Im Landhaus werden die Seiten eingescannt und digital weiterverarbeitet. Diesen Prozess möchten die zuständigen Abteilungen nun vereinfachen, Stichwort: Digitalisierung. Bis es so weit ist, kann es allerdings noch ein bisschen dauern.

Die Abteilung Wohnbauförderung im Land hat im Vorjahr 31.172 Fälle bearbeitet, 11.180 dieser Bearbeitungen waren Anträge. Davon stammten 1800 aus Bregenz, wie Josef Sieber aus der Sozialabteilung der Stadt erklärt. Bregenz ist eine von drei Kommunen, die als Teil einer Arbeitsgruppe das Projekt aufsetzen sollen. Während die Landeshauptstadt ihre Anträge per Kurier ins Landhaus bringen kann, müssen die jährlich rund 700 Anträge aus Lustenau per Post nach Bregenz geschickt werden. Auch Lustenau ist Teil des Projekts. “Die Anträge können im Land nicht automatisch per Schrifterkennung erfasst werden, da sie handschriftlich ausgefüllt werden”, erläutert Lustenaus Bürgermeister Kurt Fischer ein weiteres Problem.

Dritter Teilnehmer ist die Gemeinde Ludesch. Ob die drei Kommunen in der Praxisphase auch als Pilotgemeinden dienen, ist laut Wolfgang Kopf vom Land Vorarlberg noch nicht fix. “Wir sind noch nicht so weit. Derzeit prüfen wir verschiedene Möglichkeiten, es gibt noch einige Fragen zu beantworten.” Ein großes Thema sei zum Beispiel der Umgang mit der neuen Datenschutzverordnung. Kurt Fischer betont: “Die Fragen sind lösbar, auch die der Verordnung.” Wolfgang Kopf erhofft sich jedenfalls, dass am Ende alle Beteiligten – Antragsteller, Gemeinden, Land – von der Umstellung profitieren. “Zumindest darf das Projekt niemandem einen Nachteil bringen.” Verfahren würden jedenfalls beschleunigt, zudem lasse sich Geld sparen: weniger Papier, weniger Portogebühr.

Neben den Gemeinden und der Abteilung für Wohnbeihilfe ist auch die Informatikabteilung des Landes involviert. Geht alles nach Plan, startet um die Jahresmitte 2019 ein Praxistest. Zumindest bis dahin sind weiterhin Kugelschreiber, Briefträger und Scanner unablässige Mitarbeiter eines Wohnbeihilfeantrags.