16.000 arbeiten am Sonntag

Über 16.000 Menschen arbeiten in Vorarlberg am Sonntag. Die meisten in der Gastronomie.
Schwarzach. Für Schaffner Julius K. ist es ein Tag wie jeder andere. Auch für die Krankenschwester Anna B. Ob sie am Sonntag Dienst haben oder nicht, macht keinen Unterschied für sie. Insgesamt sind es über 16.000 Arbeitnehmer in Vorarlberg, für die zumindest zweimal monatlich der Sonntag ein Werktag ist. Mehr sollen es aber auch nicht werden – da sind sich Arbeitnehmervertreter einig mit ihren Sozialpartnern auf Unternehmerseite. Da wissen sie sich auch einer Meinung mit der Kirche und dem Landeshauptmann. Bei keinem Thema haben so unterschiedliche Protagonisten die gleiche Meinung.
„Eine Gesellschaft, die den Menschen und der Natur keine Zeit lässt, sich zu erholen oder sich in kreativen und selbst gesteuerten Prozessen zu entwickeln, beraubt sich ihrer Zukunft“, sagt Bischof Ludwig Schwarz, einer von zwei Sprechern der „Allianz für den freien Sonntag in Österreich“. 50 Organisationen gehören dieser Allianz insgesamt an.
Allianz gegen Sonntagsöffnung
Für den Vorarlberger Wirtschaftskammer-Präsident
Manfred Rein ist klar: „Wir kommen mit den jetzt gültigen Öffnungszeiten gut aus. Wo es nötig ist, gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel in Tourismusgemeinden. Der Sonntag ist wichtig für die Menschen, da muss man auch das Gewinndenken einmal zurückstellen.“ Auch Arbeiterkammer-Präsident Hubert Hämmerle ist klar gegen die Öffnung am Sonntag: „Wenn wir jetzt beim Handel nachgeben, wird bald in allen Branchen gearbeitet“, warnt er und ist froh über die breite Ablehnung der Sonntagsarbeit.
Einer, der es zuweilen in der Hand hat, ob Geschäfte öffnen dürfen oder nicht, ist Landeshauptmann Markus Wallner. Bei Sonderregelungen ist er der Entscheider und er stellt klar: „Außer den derzeit gültigen Regelungen braucht es keine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten. Dass es so bleibt, ist für mich wichtig und selbstverständlich.“ Den Versuchen, den Sonntagsfrieden zu stören, will auch Minister Reinhard Mitterlehner durch eine Novelle der Gewerbeordnung einen Riegel vorschieben, wie er im Gespräch mit den VN bestätigte. Ein Vorhaben, das von Wallner unterstützt wird: „Mehr Klarheit auf Bundesebene ist auf jeden Fall wünschenswert.“ Das Schlupfloch, das die Firma dayli gesucht und schlussendlich doch nicht genutzt habe, müsse geschlossen werden, so der Landeshauptmann zu den VN. Anzeige gegen das Unternehmen, das vom Mehrheitseigentümer nach einem Sturm der Entrüstung zurückgepfiffen wurde, erstattete übrigens die Wirtschaftskammer, wie Spartengeschäftsführer Michael Tagwerker gegenüber den VN bestätigt: „Wir haben die Wettbewerbswächter, die BH und auch das Land informiert.“
Genaue Zahlen für Vorarlberg gibt es übrigens nicht, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer stimmen mit ihren Schätzungen aber überein: Zwischen 16.000 und 17.000 Menschen leisten Sonntagsarbeit und bekommen dafür aber auch Zuschläge. Das soll natürlich so bleiben. Würde der Damm brechen, so AK-Präsident Hämmerle, wäre es auch mit den Zuschlägen bald vorbei.
Die meisten Sonntagsarbeiter sind in der Gastronomie und in der Freizeitwirtschaft tätig. Rund ein Viertel oder 4000 Arbeitnehmer sind dem Gast zu Diensten. Etwas weniger, zwischen 3500 und 4000, arbeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, zum größten Teil in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Daneben arbeiten natürlich Sicherheitskräfte und Busfahrer, Schaffner und Aufsichtspersonen. Im Gewerbe, Handwerk und in der Industrie wird trotz einiger Betriebe, die in Schichten produzieren, relativ wenig gearbeitet. Rund 2000 Vorarlberger Arbeitnehmer halten den Betrieb aufrecht.
Wer darf offen halten?
Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Verkaufsstellen an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 bis 18 Uhr offen gehalten werden. Gesamtoffenhaltezeit pro Kalenderwoche: maximal 72 Stunden.
An Samstagen nach 18 Uhr, an Sonntagen, an Feiertagen und
an Montagen bis 6 Uhr dürfen Verkaufsstellen nur für Verkaufstätigkeiten offen gehalten werden, für
die durch Verordnung des Landeshauptmanns bestimmte Offenhaltezeiten festgelegt wurden. Bei
uns bestehen zwei derartige Verordnungen:
» Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung: Diese Verordnung ermöglicht Verkaufstätigkeiten für Waren des täglichen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 7 und 12 Uhr im Ausmaß von höchstens zwei Stunden. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig.
» Wochenend- und Feiertags-Ruheverordnung: Darin sind die Offenhaltezeiten insbesondere in Fremdenverkehrsgemeinden und während der Winter- und Sommersaison für die Verkaufstätigkeit von Waren des täglichen Bedarfs sowie von Sport- und Fotoartikeln geregelt. In diesem Rahmen ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig.
» In der Praxis kommt auch der Gewerbeordnung besondere Bedeutung zu. Nach der Bestimmung des § 111 Abs. 4 Z 4 der Gewerbeordnung steht Gastgewerbetreibenden auch das Recht zu, während der Betriebszeiten des Gastgewerbebetriebes folgende Waren zu verkaufen: Speisen und Getränke sowie Reiseproviant, Waren des üblichen Reisebedarfs und Geschenkartikel.