Andreas Scalet

Kommentar

Andreas Scalet

Heimatbonus ja, Freibrief nein

Markt / 17.07.2013 • 21:11 Uhr

Wenn öffentliche Stellen einen Auftrag vergeben, kann es mitunter kompliziert werden. Und es kann sein, dass der den Auftrag bekommt, der mit Dumpinglöhnen und Tricks das Offert niedrig hält, weil die Niedrigstpreis-Regel Länder, Gemeinden, Interessenvertretungen und Vereine dazu zwingt, ebenjenen den Auftrag zu erteilen. Eine klare Regelung, die jeder begreift und die deshalb von der EU präferiert wurde – und in Vorarlberg sklavisch angewandt wurde.

Erst als im Krisenjahr 2009 andere europäische Regionen zur Unterstützung ihrer Betriebe und zur Sicherung der Arbeitsplätze kundtaten, dass sie durchaus auf die EU-Anweisung verzichten können, wurden auch die Vorarlberger und die österreichischen Politiker so mutig – und führten eine Schwellenwerteverordnung ein, die den Betrieben wieder Luft zum Atmen gab. Seither wird die Regelung Jahr für Jahr prolongiert, Vorarlberger Betriebe, die hier ausbilden, die hier Steuern zahlen, die Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen, haben seither Aufträge über 36 Millionen Euro erhalten.

Eine gute Regelung, die einfach zu handhaben ist, wie die Landesregierung gerade wieder verkündete (siehe Bericht links unten). Die Schwellenwerteverordnung verschafft – je nachdem wie man das interpretieren will – einen Vorteil oder eine Chancengleichheit für heimische Unternehmen. Allerdings: Überstrapazieren sollte man den Heimatbonus auch nicht.

Bürgermeister berichten davon, dass sie mit Protesten gegen Anbieter aus anderen EU-Ländern zu kämpfen haben, obwohl es kein einziges Offert aus dem Ländle gegeben hat. Auftragsvergeber aus dem öffentlichen Bereich klagen zuweilen darüber, dass manche Firmen auch bei riesigen Preisunterschieden ohne die entsprechende Begründung dafür „ein Recht auf den Auftrag“ einfordern. Und es gibt Politiker, die gar keine ausländischen Firmen mehr auf unseren Baustellen sehen wollen.

So war die Verordnung natürlich nicht gemeint, und so ist sie definitiv falsch interpretiert. Käme es mit dem Vehikel „Schwellenwerteverordnung“ dazu, dass andere Anbieter als solche aus Vorarlberg gar keine Chance mehr hätten, die EU und die Gewerke aus anderen Ländern hätten jedes Recht zur Klage. Denn auch unsere Unternehmer achten sehr genau darauf, wie anderswo Aufträge vergeben werden – und zeigen auf, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.

andreas.scalet@vn.vol.at, 05572/501-862