Ab 1. Februar 2014 IBAN auch für Private Pflicht

Markt / 11.11.2013 • 21:22 Uhr

Experte rät, schon mit Jahresbeginn Überweisungen mit neuem Formular durchzuführen.

dornbirn. (VN-reh) Ab 1. Februar 2014 muss für alle Überweisungen und Lastschriften in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwendet werden. Sie ersetzt die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer. Eine elektronische Euro-Überweisung innerhalb der EU dauert künftig nur noch einen Bankgeschäftstag und das zum gleichen Preis wie eine Inlandstransaktion. Zudem können Fehlüberweisungen durch die zweistellige Prüfziffer vermieden werden.

Die Frist bis zum 1. Februar 2014 gilt aber nicht nur für Unternehmen, wie in der gestrigen VN-Ausgabe irrtümlicherweise berichtet, sondern ebenso für Private. Die längere Schonfrist bis zum 1. Februar 2016 gilt nur für Bankkunden in Deutschland. Um die Umstellung bis zum Februar gut vorzubereiten, rät der Zahlungsverkehrsexperte der Dornbirner Sparkasse, Christian Masal: „Führen Sie bereits ab Jänner 2014 Ihre Überweisungen nur noch mit dem neuen Formular „Zahlungsanweisung“ unter Angabe der IBAN durch. Die IBAN erhalten Sie entweder über die Rechnung oder direkt vom Zahlungsempfänger.“