Steuertipps zum Jahresende

Markt / 24.11.2013 • 18:55 Uhr
Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

Schwarzach. Unternehmer sollten vor dem Jahresende ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nochmals überprüfen. Ein paar Hinweise dazu:

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können den Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent (max. 45.350 Euro pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max. 3900 Euro) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinausgehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren (z. B. Maschinen) aber auch bestimmte Wertpapiere. Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn des Jahres 2013 berechnet und heuer noch investiert werden.

Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen sind steuerlich absetzbar. Diese Spenden können bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Gewinnes des laufenden Jahres abgesetzt werden – sie müssen jedoch bis spätestens 31. 12. 2013 geleistet werden.

Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

Gerhard Fend, Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung, office@bfbf.at