Nützliche Steuertipps für die Arbeitnehmer

schwarzach. Mit der Arbeitnehmerveranlagung können Dienstnehmer Steuervorteile geltend machen. Zu einer Refundierung
von Steuern kommt es u. a. bei schwankenden Bezügen während des Jahres oder wenn Werbungkosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Dafür besteht eine Frist von fünf Jahren. Am 31. 12. 2013 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2008. Arbeitnehmer können aber bereits im Monat Dezember eine Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2013 beim Arbeitgeber anregen. Mit dieser Neuberechnung der Lohnsteuer kann der Arbeitgeber Gutschriften an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn während des Jahres schwankende Bezüge bezogen wurden oder die Pendlerbegünstigungen noch nicht geltend gemacht wurden. Bei Mitarbeitern, die ganzjährig beschäftigt waren, können auch bereits hier die Kirchenbeiträge und die Gewerkschaftsbeiträge geltend gemacht werden.
Wer im Jahr 2010 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z. B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbstständige und selbstständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31. 12. 2013 rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.
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