Paukenschlag: Anklage gegen Ex-Finanzprüfer

Seit 2011 wird ermittelt. Nun steht Anklage gegen Ex-Großbetriebsprüfer Meusburger.
Schwarzach. Die Causa hat das Zeug zum Krimi. Die Republik Österreich sieht sich um über 3 Millionen Euro geprellt. Von einem Mann, der dank des Amtes über viele Jahre zu den einflussreichsten Vorarlbergern zählte. Im Fall des ORF zählt er immer noch zu den Entscheidern. Er ist Vertreter des Landes im ORF-Stiftungsrat.
Seit Jahren steht der ehemalige Großbetriebsprüfer des Finanzamtes Feldkirch, Edelbert Meusburger (66) im Fokus der Ermittler. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und teilt mit, „dass wegen des Verdachtes des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie gegen einen Finanzbeamten wegen des Verdachtes des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses Anklage erhoben worden ist.“
94 Seiten Anklage
Das Eintreffen der 94 Seiten starken Anklageschrift wurde vom Landesgericht bestätigt. Konkret wirft der Staatsanwalt Meusburger Ungereimtheiten bei Großbetriebsprüfungen vor. Folgende Verstöße gegen die Bundesabgabenordnung werden ihm zur Last gelegt:
» Leitung einer Großbetriebsprüfung und Schlussbesprechung bei einer Gesellschaft Mitte 2005, obwohl er mit dem Steuerberater dieser Gesellschaft privat und beruflich verbunden gewesen ist und im Vorfeld der Prüfung beratend für die Gesellschaft tätig geworden ist.
» Anweisung des mitangeklagten Finanzbeamten, einen angeblich 2003 in die Gesellschaft eingebrachten Firmenwert sowie eine 40%ige Teilwertabschreibung zum Jahresende 2004 nicht zu prüfen.
» Pflichtwidrige Durchführung dieser Prüfung, obwohl sich aus Vorgesprächen ergeben hat, dass die Konstruktion um den Firmenwert ausschließlich dazu dient, der Gesellschaft einen Verlustvortrag zu verschaffen, der ihr nicht zusteht.
» Mitwirkung an der Verfassung des inhaltlich unrichtigen Prüfungsberichtes für das Finanzamt Feldkirch. Dieser Prüfungsbericht hatte zur Folge, dass das Finanzamt Feldkirch die Firmenwertübertragung bzw. teilweise vorzeitige Abschreibung des angeblichen Firmenwertes akzeptiert und ab 2006 unrichtige Körperschaftssteuerbescheide erlassen hat. Dadurch ist der Republik ein Schaden in Höhe von 3.194.676,52 Euro (Steuerausfall) entstanden.
Der Anwalt Meusburgers, Manfred Lenz, nahm gestern keine Stellung: „Ich warte jetzt erst einmal auf die Zustellung der Anklageschrift.“ Das gelte auch für seinen Mandanten, der gegen die Anklage Einspruch erheben will. Vom inzwischen deutsch-japanischen Konzern DMG Mori Seiki, der nach den Vorfällen in die Schweiz abwanderte, gibt es allerdings eine Stellungnahme: „Der Konzern distanziert sich von jeglichem Anschein einer Verwicklung in strafrechtlich relevante Machenschaften. Wir haben stets unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Vorschriften gehandelt – auch in Österreich.“
Unsere Firma lässt sich nicht zum Spielball der Behörden machen.
Nadja Sölter, DMG Mori Seiki