BIC- und IBAN-Pflicht erst für August geplant
Wegen schleppender Umstellung will die EU-Kommission Übergangsfrist verlängern.
Brüssel. Angesichts der schleppenden Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem hat die EU-Kommission entschieden, die Übergangsfrist für die Einführung von BIC und IBAN um sechs Monate bis zum 1. August zu verlängern. Er bedauere die Entscheidung, wolle dadurch aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte EU-Kommissar Michel Barnier. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen.
Bisher sollte das bargeldlose SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten – die Umstellung verlief jedoch langsam. Die Umstellungsrate sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang“ zu Beginn des kommenden Monats zu gewährleisten, erklärte Barnier. SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.
Geänderte Verbindungsdaten
Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen in Österreich aus 20 Stellen. Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der IBAN. Für SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.