Credit Suisse lockert das Bankgeheimnis
Zürich. Die Credit Suisse macht Einschränkungen beim Bankgeheimnis. In den neuen AGB hält die Bank fest, dass sie in gewissen Fällen vom Bankgeheimnis abweichen darf. „Der Kunde entbindet hiermit die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis“, heißt es. Diese Aufhebung gilt nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn der Kunde gegen gewisse Richtlinien verstößt. So darf er beispielsweise, sofern ihm an der Wahrung seiner finanziellen Privatsphäre gelegen ist, in der Öffentlichkeit gegenüber Medien oder Behörden keine Vorwürfe gegen die Bank erheben. Wirtschaftsrechtsprofessor Peter Kunz bezeichnet das Vorgehen als legal, aber bedauerlich.