Neuerungen 2014

schwarzach. Mit Beginn des Jahres 2014 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:
» Zinsersparnis: Wenn ein Gehaltsvorschuss
oder ein Dienstgeberdarlehen
den Betrag von EUR 7.300 übersteigt, ist die Zinsersparnis
mit 1,5 Prozent (2013: 2%) als Sachbezug bei der Lohnverrechnung anzusetzen.
» Elektronische Rechnungen: Rechnungen an den Bund (bzw. Bundesdienststellen) können seit 1. 1. 2014 nur noch in elektronischer Form eingebracht werden.
» Jobtickets: Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Jobticket zur Verfügung, unterliegt dies bei der Umsatzsteuer der Eigenverbrauchsbesteuerung mit 10 Prozent.
» Reverse Charge: Die Reverse Charge Regelung bei der Umsatzsteuer wurde ausgeweitet. Die Lieferungen von Gas und Elektrizität, Videospielkonsolen, Laptops, Tablet Computern, Anlagegold und Metallen unterliegt nunmehr innerhalb der Unternehmerkette der Reverse Charge Regelung. D. h. dass diese Lieferungen ohne Umsatzsteuer verrechnet werden. Der Empfänger der Lieferung muss die Umsatzsteuer abführen, kann sie jedoch als Vorsteuer in Abzug bringen.

Gerhard Fend, Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung,
office@bfbf.at