Wichtige Änderungen bei den Abgaben

schwarzach. Der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 sieht einige wesentliche Änderungen im Steuerrecht vor. Ein kurzer Überblick:
» Verlustverrechnung: Ab der Veranlagung 2014 wird die Beschränkung der Verlustverrechnung (75% Grenze) bei der Einkommensteuer gestrichen. Für Kapitalgesellschaften gilt die 75 %-Grenze weiterhin.
» Gewinnfreibetrag: Die Anschaffung von Wertpapieren soll für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages nicht mehr möglich sein. Begünstigte Wirtschaftsgüter sind nur noch abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.
» Umsatzsteuer: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150 Euro auf 400 Euro angehoben.
» Firmenwertabschreibung: Für nach dem 28. 2. neu angeschaffte Beteiligungen ist eine Firmenwertabschreibung nicht mehr möglich.
» Spitzengehälter: Gehälter über 500.000 Euro (pro Jahr und Person) sind ab 28. 2. steuerlich nicht mehr abzugsfähig.
» Gesellschatsteuer: Die 1%ige Gesellschaftsteuer wird mit
1. 1. 2016 abgeschafft.
» GmbH Stammkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital wird wieder auf 35.000 Euro angehoben. Dadurch erhöht sich auch die die Mindestkörperschaftsteuer.

office@bfhf.at