Urteil gegen Sparkasse bestätigt
OLG Innsbruck bestätigte Klauseln bei Finanzierungen der Sparkasse Bregenz als rechtswidrig.
Bregenz. (VN-toh) Das Landesgericht Feldkirch beurteilte bereits im vergangenen Sommer vier von fünf geklagten Klauseln der Sparkasse Bregenz Bank AG als rechtswidrig. Gegen dieses Urteil gingen beide Parteien – sowohl der Verein für Konsumenten-Information (VKI) als auch die Sparkasse Bregenz –in Berufung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck bestätigte nun: Die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Fremdwährungs- beziehungsweise Eurokrediten von Verbrauchern ist unzulässig. Das Oberlandesgericht Innsbruck beurteilte nun ebenfalls die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen als unzulässig. Der 3-Monats-Refinanzierungssatz der Sparkassen wurde nämlich von der Erste Group Bank AG berechnet, welche zur Abgeltung ihrer Kosten und als Ertrag ebenfalls einen Aufschlag hinzurechnete.
Höher als Euribor und Libor
Da dieser interne Aufschlag zudem in keiner Weise offengelegt wurde, beurteilte das Gericht die Klausel als intransparent und somit unzulässig. Dieser Refinanzierungssatz war in den letzten Jahren bei Schweizerfranken und Euro praktisch durchgehend höher als Libor oder Euribor.
Sparkassen stellen um
Infolge des zweiten Urteils stellen laut VKI alle Vorarlberger Sparkassen die betroffenen Verbraucherkredite ab 1. Juli 2014 um. Die Zinsanpassung orientiert sich dann am Libor (Fremdwährungskredite) beziehungsweise am Euribor (Eurokredite). Der ursprünglich vereinbarte Aufschlag bleibt jedoch wie in den Verträgen vereinbart bestehen. „Die Umstellung bei gleichbleibendem Aufschlag sollte dann eine wesentliche Besserstellung für die Konsumenten bedeuten“, erklärt Karin Hinteregger, Konsumentenschützerin bei der AK Vorarlberg.
Bereits im Dezember 2013 durften sich Kunden der Vorarlberger Raiffeisenbanken über neue Zinsregeln freuen. Gespräche mit der AK und dem VKI führten dazu, dass die Raiffeisenbanken seit Mai letzten Jahres bei Verbrauchern den RZB-Referenzsatz nicht mehr verwenden und daher die betroffenen Kreditverträge auf Euribor und Libor umstellten.
Das sollte eine Verbesserung für Konsumenten bedeuten.
Karin Hinteregger