“Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund”

Markt / 18.02.2014 • 20:33 Uhr

Wien. AK-Präsident Rudolf Kaske sieht im Urteil des OGH zur Erreichbarkeit im Krankenstand einen Erfolg für die Arbeitnehmer. “Es hält fest, dass wer krank ist, in aller Regel natürlich nicht für den Chef erreichbar sein muss. Und es hält fest, dass die Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund ist”, so Kaske. Dass ein Arbeitgeber einen kranken Mitarbeiter kontaktieren müsse, wenn nur dadurch Schaden vermieden werden kann, könne es in Ausnahmefällen geben. Leider zeige eine Befragung aber, dass kranke Arbeitnehmer offenbar auch wegen Banalitäten im Krankenstand behelligt werden.