Förderung für ersten Mitarbeiter verlängert

schwarzach. Die Förderung von Ein-Personen-Unternehmen für die Beschäftigung des ersten Dienstnehmers wurde mit 1. 1. 2014 unbefristet verlängert. Wenn bei einem Ein-Personen-
Unternehmen
erstmalig ein Arbeitnehmer
bzw. eine Arbeitnehmerin beschäftigt wird, kann beim Arbeitsmarktservice dafür eine Förderung beantragt werden. Die Förderung beträgt 25% des laufenden Bruttogehalts und wird maximal für die Dauer eines Jahres gewährt. Als Obergrenze gilt die ASVG Höchstbeitragsgrundlage
(EUR 4530,00 pro Monat). Gefördert wird die Beschäftigung von arbeitslosen Personen, die seit mindestens zwei Wochen beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind und von vorgemerkten Arbeitssuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung. Von der Förderung ausgeschlossen ist z. B. die Beschäftigung von Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern, Lehrlingen oder Werkvertragsnehmer.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Dienstverhältnis zumindest im Ausmaß einer Halbtagsbeschäftigung begründet wird und länger als zwei Monate dauert. Die Förderung muss innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

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