Steueramnestie in Liechtenstein
Vaduz. Das Fürstentum Liechtenstein führt eine Steueramnestie nach Schweizer Modell ein. Steuersünder können sich einmal im Leben straffrei selbst anzeigen. Fällig werden dann Nachsteuern für fünf Jahre und ein Verzugszins von derzeit vier Prozent, aber keine Strafen oder Strafzuschläge. Zudem haben Steuersünder bis Ende 2014 die Möglichkeit, sich mit einem vereinfachten Verfahren selbst anzuzeigen. Die Amnestie tritt rückwirkend ab Anfang Jänner 2014 in Kraft.