38.000 Vorarlberger säumig

Bei Nicht-Beantworten des Pensionskonto-Fragebogens drohen Einbußen.
Schwarzach. 2,4 Millionen Fragebögen hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) österreichweit verschickt. An alle, die nach 1954 geboren sind und deren Versicherungsverlauf noch Lücken aufweist. Dieser Fragebogen sorgt vielerorts für Verwirrung, ist doch unklar, ob man diesen überhaupt ausfüllen muss und warum. Und so hat in ganz Österreich erst die Hälfte aller Empfänger den Fragebogen auch wieder zurückgeschickt. In Vorarlberg sind es nur 48 Prozent: Von 74.000 Vorarlbergern haben laut Daten der PVA erst 36.000 den Fragebogen beantwortetet. Allerdings bedeutet das Ignorieren für die Versicherten Einbußen. Denn wer nicht reagiert, verliert mit Ende 2016 den Vorteil eines „abgefederten Berechnungsmodus“ beim Pensionskonto Neu.
Einfach gesagt, das könnte in der Pension mehrere Hundert Euro im Jahr bedeuten. Wenn man die Fragebögen überhaupt nicht zurückschickt, wird eine vorläufige Kontoerstgutschrift auf Grundlage der Daten, die der Pensionsversicherung vorliegen, berechnet. Schickt der Versicherte die Daten erst ab 2017, dann wird die vorläufige Kontoerstgutschrift zur endgültigen Kontoerstgutschrift. Das heißt, der Versicherte verliert den Schutz der Vergleichsrechnung, dadurch könnte die Pension etwas niedriger ausfallen. Die Versicherungszeiten gehen nicht verloren, sie fließen aber nicht in die Berechnung der Kontoerstgutschrift ein.
Immer wieder kommt auch die Frage auf, ob man nun Schul- beziehungsweise Studienzeiten nachweisen muss. Grundsätzlich ist die Pensionsversicherungsanstalt gesetzlich verpflichtet, alle Versicherungszeiten festzustellen – dazu gehören auch die Schul-/Studienzeiten – auch wenn sich diese Zeiten per se nicht pensionserhöhend auswirken.
Dies einerseits deshalb, weil die PVA diese im Falle eines Schul- / Studienzeitennachkaufs benötigt; andererseits auch für den Fall des Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente.
Unmut in der Bevölkerung
Nachdem es aber bei den Aussendungen im ersten Halbjahr 2013 sehr viel Unmut in der Bevölkerung hinsichtlich der Übermittlung der Zeugnisse gab, wurde die Möglichkeit geschaffen, auf die Feststellung der Schul-/Studienzeiten zu verzichten, wenn kein Interesse an einem Nachkauf derselben besteht.
Pensionskonto
Das neue Pensionskonto ist ab Juni 2014 einsehbar. Darin sieht man seine Kontoerstgutschrift. Durch 14 dividiert, beträgt dies die aktuelle Pensionshöhe. In der Folge kommt jährlich die Teilgutschrift in Form der erworbenen Beitragsgrundlagen des jeweiligen Jahres dazu, das heißt einmal jährlich ändert sich die aktuelle Pensionshöhe. Angedacht ist, spätestens ab 2015 einen Prognoserechner im Pensionskonto zu installieren. Mit diesem kann man seine fiktive Pension, unter Annahme eines gleichbleibenden Erwerbseinkommens, z. B. zum Pensionsantritt mit 62 Jahren, und im Vergleich dazu mit 65 Jahren, berechnen. Somit sieht man, um wie viel sich die Pension mit jedem weiteren Jahr der Erwerbstätigkeit erhöht.
Übrigens gibt es Personengruppen, die noch kein Formular von der PVA erhalten haben. Das kann folgende Gründe haben: Entweder der Versicherungsverlauf weist keine Lücken auf (trifft bei 1,2 Mill. Versicherten zu), der Versicherte hat erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben, der Versicherte ist selbstständig oder er wohnt im Ausland und die Anschrift muss erst ausfindig gemacht werden.