Nur wenig Aufschluss beim Gehalt
GEHALT. 87 Prozent der Betriebe halten sich laut jüngster Statistik der AK an die gesetzlichen Bestimmungen zur Gehaltstransparenz. Doch wird gleichzeitig kritisiert, dass zumeist nur den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan werde, indem das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben und auf die Bereitschaft zu Überzahlung ohne nähere Angaben hingewiesen wird.