“Der Gestaltungsbeirat kann nichts bestimmen”
Kann ein Gestaltungsbeirat Betriebsansiedlungen verhindern?
Lustenau. (VN-sca) „Das Projekt wurde in der vorgestellten Form primär vom Gestaltungsbeirat der Gemeinde Lustenau nicht genehmigt“, begründet das deutsch-österreichische Unternehmen Sonderhoff Engineering, warum die bereits vom Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer im vergangenen Jahr angekündigte Ansiedlung im Millenniumspark nicht stattfindet. Das Unternehmen kritisiert in seiner Stellungnahme auch die Vorgangsweise bei der Präsentation der Pläne: „Zwei von drei Beiräten fehlten unentschuldigt.“ Das wiederum wollen die „namhaften Architekten“ Erich G. Steinmayr, Helmut Dietrich und Helmut Kuess nicht auf sich sitzen lassen.
Erstens, so stellen Dietrich und Kuess im Gespräch mit den VN klar, könne der Gestaltungsbeirat Vorschläge machen, aber nicht bestimmen, was passiert. Zweitens habe man nicht unentschuldigt gefehlt, sondern sehr wohl und mit Akribie die Pläne diskutiert.
Der Gestaltungsbeirat, darauf legen sie Wert, sei alleine von fachlichen Vorgaben geleitet, „lässt sich nicht instrumentalisieren“. Und während andere Bauherren versuchen, die Vorschläge des Beirates aufzunehmen, habe man bei Sonderhoff eher den Eindruck gehabt, dass man nach einem Vorwand suche, um auszusteigen. „Ein Gestaltungsbeirat ist auch eine Hilfe für Kollegen. Meistens wird das Gebäude dadurch auch besser“, so Kuess. Auch sie selbst seien ja nicht nur Gestaltungsbeiräte, sondern Architekten, die mit Gestaltungsbeiräten konfrontiert sind, so Kuess und Dietrich.
Wir urteilen nach rein fachlichen Gesichtspunkten.
Helmut Dietrich, Architekt