Bauen auf fremdem Grund

Damit Vorarlbergs Wirtschaft wachsen kann, braucht es Gewerbeflächen.
Schwarzach. Der Standort Vorarlberg verlange Anstrengungen im Bereich Betriebsflächen. Bei der Sicherung von Betriebsflächen denke man inzwischen in Regionen, nicht mehr in Kommunen, betonte LSth. Rüdisser vor Kurzem bei der Präsentation des upgedateten Wirtschaftsleitbildes 2010+ (VN, 23.April 2014). „Man hat noch große Aufgaben zu bewältigen, da fast keine Grundstücke über 10.000 Quadratmeter verfügbar sind“, ergänzte Wirtschaftskammer-Direktor Helmut Steurer. Zudem bleibe es eine Herausforderung, kleine Flächen zu großen Industriegebieten zu entwickeln.
Der Mangel an Bauland wird weiter verschärft, da potente Unternehmen sich bereits jetzt für die Zukunft wappnen und kaufen, was an Betriebsflächen angeboten wird, sowie durch Investoren, die nicht unberechtigt damit rechnen, dass die Preise für Gewerbeflächen im Land weiter steigen werden. Und der Wohnungsbau verlangt schließlich auch noch nach Boden.
Eine Möglichkeit, die zur Entspannung der Lage beitragen könnte, kollidiert mit der Vorarlberger Mentalität: Die Errichtung von Firmengebäuden im Baurecht wird von Unternehmern im Lande nur in den wenigsten Fällen in Erwägung gezogen, weil man am liebsten auf eigenem Grund und Boden baut. „Wir haben ganz hervorragende Gewerbeflächen im Baurecht“, wirbt Immobilienexpertin Petra Kreuzer für diese Möglichkeit und kann auch einige Referenzfirmen nennen, die sich auf den Langzeitdeal mit Grundstückseigentümern eingelassen haben. Bislang seien es vor allem Lebensmittelketten oder Tankstellenbetreiber, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Dabei bietet das Baurecht nicht nur den Nachteil des Nichtbesitzes, sondern zahlreiche Vorteile, z. B. weil man das Grundstück nicht finanzieren muss, wie Bernhard Ölz vom Projektentwickler Prisma feststellt.
Immerhin: Der Bludenzer Anwalt Patrick Piccolruaz hat in letzter Zeit bereits einige Verträge im Baurecht unter Dach und Fach gebracht. „Die Angst auf beiden Seiten ist unberechtigt. Im Baurechtsgesetz sind Rechte und Pflichten geregelt, man kann die Laufzeiten festlegen und das Vertragsende gestalten.“ Zum Beispiel, ob und um welchen Preis das Gebäude abgelöst wird. Die meisten Baurechtsverträge haben eine Laufzeit zwischen 30 und 50 Jahren, viele eine Option auf Verlängerung. Früher wurde Baurecht oft von Institutionen wie der Kirche vergeben, inzwischen sind es immer öfter private Grundbesitzer, so Immobilienfachfrau Kreuzer, die hofft, dass die Angebote in naher Zukunft entsprechenden Widerhall finden.
Baurecht Info
» Gewerbegrundstücke im Baurecht. Informationen über die Immobilienbranche und Standortgesellschaften der Kommunen.
» Informationen zum Baurechts-Gesetz sowie zu den steuerlichen Aspekten, zum Vertragsrecht und weiteren Details bieten die Vorarlberger Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.