Die Grunderwerbsteuer wird nun reformiert

Rankweil. Am 31. 3. 2014 wurde im VN Steuerservice vom Gesetzesentwurf des BMF zur Änderung der Grunderwerbsteuer berichtet. Nun hat der Ministerrat am 29.4.2014 in einer Regierungsvorlage
zur Reform der Grunderwerb-
steuer (GrESt) beschlossen, dass zwar der ursprüngliche Vorschlag der GrESt-Reform bleibt, wonach bei Grundstücksweitergabe innerhalb der Familie künftig der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Änderungen gibt es aber leider bei der Definition des Familienkreises und bei den Unternehmensübertragungen.
Im Begutachtungsentwurf waren noch Neffen, Nichten und Geschwister als Begünstigte vorgesehen, dies ist in der Regierungsvorlage entfallen. Außerhalb des engen Familienkreises (Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- oder Schwiegerkinder) erhöht sich die Grunderwerbsteuer von 2% auf 3,5% und zusätzlich wird die Steuer eben nicht vom begünstigten Einheitswert, sondern vom Marktwert bemessen, wenn es keinen Kaufpreis gibt.
Bei Unternehmensübertragungen soll der Freibetrag von EUR 365.000 auch nur mehr bei Schenkungen, nicht aber bei entgeltlichen Transaktionen geltend gemacht werden können. Sachspenden von Immobilien an gemeinnützige Organisationen und Widmungen von Immobilien an Privatstiftungen unterliegen ebenfalls der GrESt vom Marktwert.
Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG, Rankweil, www.bfbf.at