Keine Warnung an ausländische Steuersünder
Wien. Österreich repariert sein geltendes Recht. Es geht um Kontoöffnungen von mutmaßlichen Steuersündern im Rahmen von ausländischen Amtshilfeansuchen. Den heimischen Banken ist es in Zukunft verboten, betroffene (ausländische) Kunden davon zu informieren, dass eine Anfrage einer ausländischen Behörde vorliegt – also eine Kontoöffnung ansteht. Die Banken waren dem Vorwurf ausgesetzt, durch „Notifikationspflichten“ und Beeinspruchungen von Kontoöffnungen Ermittlungen bei der Jagd nach Steuersündern verzögert zu haben. Nun entfällt diese Notifikationspflicht.