Gesetz bringt Senkung der Lohnnebenkosten

schwarzach. Am 24. April 2014 wurde ein Bundesgesetz veröffentlicht, das eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Förderung der Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser mit sich bringt.
Unfallversicherungsbeitrag:
Durch die gesetzliche Unfallversicherung
werden Gesundheitsschäden, die aus sogenannten geschützten Unfällen und Berufskrankheiten resultieren, abgedeckt. Der Unfallversicherungsbeitrag wird ab 1. 7. 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent reduziert.
Insolvenz-Entgeltsicherung: Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz regelt die Entgeltfortzahlung der Dienstnehmer bei einer Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers. Finanziert wird dies durch einen Zuschlag, der vom Arbeitgeber monatlich zu bezahlen ist. Dieser Zuschlag wird ab 1. 1. 2015 von 0,55 Prozent auf 0,45 Prozent reduziert.
Mit der Senkung der Lohnnebenkosten wurde auch eine zusätzliche Förderung (in Form von speziellen Förderungsprogrammen bzw. Eingliederungsbeihilfen) zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt beschlossen. Diese Förderung betrifft Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und seit mehr als einem halben Jahr beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind.

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