Diskriminierung Schweizer Wirte
Bern. Take-Aways zahlen in der Schweiz den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent, weil ihre Produkte als Nahrungsmittel gelten. Restaurants hingegen müssen acht Prozent abliefern. Diese Ungleichbehandlung bekämpft der Branchenverband GastroSuisse mit der Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ Das Volksbegehren verlangt für Speisen und alkoholfreie Getränke im Restaurant den gleichen Steuersatz wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln.