Rückerstattung der EU Vorsteuer möglich

schwarzach. Österreichische Unternehmer die im Jahr 2013 Rechnungen mit Umsatzsteuer eines EU Mitgliedsstaates erhalten haben, können bis Ende September 2014 die Rückerstattung dieser Vorsteuern beantragen. Der Antrag erfolgt elektronisch beim jeweiligen Sitzstaat (d.h. für österreichische Unternehmer beim österreichischen Finanzamt) über FinanzOnline. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass der Unternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat vorsteuerabzugsberechtigt ist. Es werden nur jene Vorsteuern erstattet, die auch im jeweiligen Mitgliedsstaat zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Die Übermittlung der Originalbelege ist nicht erforderlich. Stattdessen müssen bestimmte Angaben zu den einzelnen Rechnungen (z.B. Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Nettobetrag, Vorsteuerbetrag) gemacht werden. Achtung: In manchen Ländern müssen Rechnungen über 1000 Euro und Tankbelege über 250 Euro als PDF-Datei mitgesandt werden.
Über das Einlangen
des Rückerstattungsantrages wird man unverzüglich informiert. Innerhalb von vier Monaten erfolgt eine weitere Information über die Rückerstattung oder Abweisung der beantragten Vorsteuern bzw. eine Anforderung von zusätzlichen Informationen (z. B. Belege).

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