Wohnungsbesitzer unter Druck

Wer nicht handelt, verliert Rechtsanspruch auf Keller, Abstellplatz oder Gartenanteil.
Schwarzach. Wer im Besitz einer Eigentumswohnung ist, dem könnte eine fehlende Gesetzeskorrektur bald zum Verhängnis werden. Markus Salzgeber, Obmann der Vorarlberger Finanzdienstleister, der diesen Umstand öffentlich macht, gibt dafür ein plakatives Beispiel: „Wenn jemand eine ebenerdige Wohnung gekauft hat, ist im Grundbuch meist nur die Wohnung an sich, der Tiefgaragenplatz und meist auch das Kellerabteil verbüchert. Der Kfz-Abstellplatz oder der Gartenanteil nicht. Das betrifft sicher 98 Prozent aller Wohnungseigentümer.“
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer Entscheidung nämlich ausgesprochen, dass Wohnungseigentumszubehör, das zu Eigentumswohnungen gehört (also Kfz-Abstellplätze, Kellerabteile, Eigengärten), eigens im Grundbuch eingetragen sein muss. „Diese OGH-Entscheidung datiert vom 22. 11. 2011, es fehlt jedoch bis dato die entsprechende Korrektur seitens des Justizministeriums und bislang weist nichts darauf hin, dass der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Frist am 22. November 2014 entsprechende Schritte in die Wege leitet“, erklärt Salzgeber.
Garten für die Nachbarn
Gibt es also bis dahin seitens des Eigentümers keinen nachträglichen Eintrag ins Grundbuch, bedeutet das, dass dieses Zubehör zum „Allgemeinen Teil der Liegenschaft“ zählt und eine Behebung nur mehr mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfolgen kann. Oder anders ausgedrückt: Der Eigentümer hat keine Rechte mehr an Abstellplatz oder Gartenabteil. Und das bedeutet wiederum, dass theoretisch jeder Nachbar auf dem Parkplatz sein Auto abstellen oder im Garten ein Grillfest veranstalten kann, ohne dass man etwas dagegen tun kann.
Salzgeber empfiehlt deshalb dringend, umgehend mit dem Bauträger bzw. Rechtsanwalt oder Notar in Kontakt zu treten. Denn bis das Zubehör eingetragen ist, dauert es. „Es muss eine Aufsandungserklärung gemacht werden, die Unterschriften beglaubigt werden. Insgesamt kann man mit Kosten zwischen 800 und 1000 Euro rechnen.“. Dazu komme ein zweites Problem, nämlich dass die Bezirksgerichte diese Eintragungen nicht vornehmen wollen. Er sei deswegen schon an den Landeshauptmann herangetreten. „Denn die Frist läuft in zwei Monaten ab.“
Überprüfen Sie dringend Ihre Eintragungen im Grundbuch.
Markus Salzgeber
Tipps vom Experten
1. Überprüfen Sie mittels eines aktuellen Grundbuchsauszugs Ihre Eintragungen im Grundbuch.
2. Wurde das gesamte Zubehör (Kfz-Abstellplatz, Kellerabteil, Eigengarten) eingetragen, ist alles in Ordnung.
3. Ist dies nicht der Fall, besteht dringender Handlungsbedarf.Markus Salzgeber: „Wir empfehlen, bis Ende November die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen die Verkäufer (Bauträger etc.) zu erwirken oder umgehend einen Notar/Rechtsanwalt zu betrauen.