Update 2.0: Der neue Pendlerrechner

Markt / 28.09.2014 • 18:35 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Der sogenannte Pendlerrechner auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) soll die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermitteln sowie die Frage beurteilen, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist oder nicht. Wenn die Zumutbarkeit nach den zeitlichen Kriterien nicht gegeben ist, kann steuerlich das große statt des kleinen Pendlerpauschales geltend gemacht werden.

Die neu adaptierte Version ist seit 25. Juni 2014 online gegangen. Neu ist unter anderem, dass für die Unzumutbarkeit wegen möglicher Staus und Stoßzeiten auf die schnellste, statt bisher auf die kürzeste Fahrtstrecke abgestellt wird und geringere Durchschnittsgeschwindigkeiten herangezogen werden. Auch Park & Ride Anlagen werden beim neuen Rechner neu günstiger für die Arbeitnehmer berücksichtigt.

Alte Pendlerausdrucke gelten nur mehr bis zum Ende des Jahres. Für neue Pendlerausdrucke, die bis zum 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden, kann der Arbeitgeber durch eine Aufrollung ein eventuell höheres Pendlerpauschale rückwirkend ab dem 1.1.2014 berücksichtigen. Ergibt sich durch den neuen Ausdruck ein geringeres Pendlerpauschale/Pendlereuro, so ist das geringere erst nach dem 31.12.2014 für den Lohnsteuerabzug anzuwenden.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG