Kampf den Kostentreibern

Markt / 20.10.2014 • 22:20 Uhr
Für die Bauinnung ist die Eingliederung der Baurechts- in die Hochbauabteilung eine effektive Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung.
Für die Bauinnung ist die Eingliederung der Baurechts- in die Hochbauabteilung eine effektive Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung.

Bauinnung fordert Eingliederung der Baurechtsabteilung in die Hochbauabteilung.

Feldkirch. (VN-reh) Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser hat kürzlich eine neue Aufgabe dazubekommen. Das Hochbau-Ressort, zuvor von Harald Sonderegger betreut, wurde nämlich in seinen Zuständigkeitsbereich integriert. Und genau darin sieht die Vorarlberger Bauinnung eine große Chance. Dass nun alle relevanten Bauabteilungen dem Wirtschaftslandesrat zugeteilt sind, sei sehr positiv. „Und doch ist dies noch nicht genug, wenn man das Thema Verwaltungs- und damit Kostenvereinfachung im Baubereich wirklich ernst nimmt“, betont Bauinnungsmeister Franz Drexel anlässlich der Fachgruppentagung der Vorarlberger Bauwirtschaft. 

Die Problematik umschreibt Drexel so: „Im Landhaus beschäftigen sich aktuell mindestens fünf Abteilungen bzw. Dienststellen im Besonderen mit den Bauagenden. Das sind die Abteilungen Raumplanung, Baurecht, Straßenbau, Hochbau und das Vermessungswesen. Dabei muss der Hochbau umsetzen, was in der Theorie vom Baurecht vorgegeben wurde. Verwaltungsvereinfachung sieht anders aus.“

Als wichtige und effiziente Maßnahme schlägt die Bauinnung daher schon seit längerem eine Konzentration der Bauagenden vor. Die Federführung habe dabei bei der Abteilung zu liegen, die selbst von den Vorschriften und bürokratischen Auflagen betroffen ist und in welcher die Praktiker wissen, wie sich die Entscheidungen auch unmittelbar auf den Bau und die Baukosten auswirken – und das sei die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft.

Denn die Hochbauabteilung sei für die Ausschreibung und Ausführung der öffentlichen Bauvorhaben verantwortlich. Ersteller von Vorschriften und Umsetzer bzw. Anwender der selbigen säßen damit in einem Boot. Kosten- und verwaltungsmäßige Effekte von Regelungen könnten frühzeitig berücksichtigt werden. „Das heißt, eine weitere Verkomplizierung bzw. kostentreibende Gesetze und Verordnungen könnten hier bereits in ihrer Entstehung entlarvt und vermieden werden“, begründet der Innungsmeister.

Appell an LH Wallner

Die Bauinnung fordert daher Landeshauptmann Markus Wallner auf, jetzt auch den nächsten wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung zu setzen und die Bauagenden im Landhaus endlich zu bündeln. „Wir schlagen daher im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung als wichtige Maßnahme die Eingliederung der Baurechtsabteilung in die Hochbauabteilung vor“, so Innungsmeister Drexel.

Denn für die Vorarlberger Bauinnung sei es ein Gebot der Stunde, dass im Bereich des leistbaren Wohnens möglichst rasch entsprechende Maßnahmen in Richtung einfachere Bewilligungsverfahren, Vereinfachung des Vorarlberger Baugesetzes, Überarbeitung der Bautechnikverordnung und der Baubemessungsverordnung sowie in anderen Bereichen gesetzt werden.

Wir fordern LH Wallner auf, die Bauagenden zu bündeln.

Franz Drexel, IM