Erleichterung für Frächter

Markt / 05.11.2014 • 19:10 Uhr

Wien. Frächter müssen bei Fahrten über Landesgrenzen während des Nachtfahrverbotes nicht mehr in jedem Bundesland um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen. Es reicht ein Antrag im Land, in dem die Sonderfahrt angetreten wird. Damit erfüllte der Verkehrsausschuss des Nationalrates gestern eine langjährige Forderung.