Lohnsteuer-Update

schwarzach. Das Bundesministerium für Finanzen hat aktuell mit Erlass Zweifelsfragen zur Lohnsteuer veröffentlicht. Die Highlights aus diesen Feststellungen betreffen Fragen zum Sachbezug und zu Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen). Für die Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz im Rahmen mobiler Pflege und Betreuung, liegen steuerliche Dienstfahrten vor und keine sachbezugsrelevante Privatfahrten, wenn die Einsätze von zu Hause beginnen bzw. enden. In einer anderen Erlassmeinung geht es um die Höhe des Sachbezugs für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer). Es besteht die Möglichkeit, für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer für deren Dienstauto den Sachbezug in Anlehnung an die Sachbezugswerteverordnung anzusetzen oder an der Höhe der der GmbH tatsächlich entstandenen gesamten Kosten des Kfz zu bemessen (bisher nur den auf die Privatnutzung entfallenden Anteil!). Die SEG-Zulagen können nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn diese für Tätigkeiten gewährt werden, die überwiegend unter diesen Umständen erbracht werden. Bei im Empfangsbereich einer Spitalsambulanz oder eines Arztes eingesetzten Dienstnehmern ist davon auszugehen, dass diese keiner über das Allgemeinrisiko hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt sind. Ausgenommen davon sind jene Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Empfangsbereich auch mit fremdem Blut und Harn in Kontakt kommen können.
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