Wichtige Steuertipps für Arbeitnehmer

Markt / 23.11.2014 • 18:09 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Am 31. Dezember 2014 endet die Frist für die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung 2009. Arbeitnehmer, die zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Veranlagung beantragen möchten, haben dafür fünf Jahre Zeit. Solche Antragveranlagungen sind u. a. bei schwankenden Bezügen, bei Verlusten aus anderen Einkünften oder bei Gutschriften durch Negativsteuern zu empfehlen.

Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem diese auch bezahlt wurden. Auch für private Spenden an Vereine oder Einrichtungen gilt das strenge Abflussprinzip. Wer jetzt erst feststellt, dass er Anspruch auf das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro hat, kann dies bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen.

Wer im Jahr 2011 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zum Beispiel gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbstständige und selbstständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann diese noch bis 31. Dezember 2014 rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG