Drei Millionen Euro Strafe für Spar
Kartellgericht verurteilt Spar-Konzern wegen Preisabsprachen mit Lieferanten.
Wien. (VN) Das Kartellgericht hat den Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen mit Lieferanten zu einer Geldstrafe von drei Mill. Euro verurteilt. Dem Prozess ging ein öffentlich ausgetragener Konflikt zwischen Spar-
Chef Gerhard Drexel und dem Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, voraus. Stein des Anstoßes waren Hausdurchsuchungen im Jänner und August 2013, die die BWB wegen vermuteter Preisabsprachen bei Spar durchführte.
Das Gericht bestätigte nun diesen Verdacht. Es habe eine „Preismoderation“ stattgefunden, da Lieferanten dazu veranlasst worden seien, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, erläuterte Richterin Anneliese Kodek bei der Urteilsverkündung. Zweck war, dass die Lieferanten die selben Preisempfehlungen auch anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten. „Es handelte sich nicht um klassische Verkaufspreisabsprachen. Diese waren subtiler, allerdings mit dem gleich schädlichen Zweck“, sagte die Richterin.
Da die Geldstrafe nur den Spar-Konzern, nicht aber die Töchter Maximarkt und SLL betrifft, wertet Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner das Urteil als Teilerfolg. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Bei dem nicht rechtskräftigen Urteil handelt es sich um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten, da beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel vorliegen, sagte Richterin Kodek am Mittwoch.