Regelung für Rauchpausen
Rauchpause. (VN) Sofern in einem Unternehmen ein Rauchverbot besteht, kennt das österreichische Arbeitsrecht keinen zwingenden Anspruch auf Rauchpausen. Der Arbeitgeber kann sie gestatten, es sollte aber in diesem Fall klar geregelt werden, ob diese Rauchpausen als Arbeitszeit gelten oder nicht. Ansonsten bleibt einem rauchenden Arbeitnehmer nur die festgelegte Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.