Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

Markt / 07.12.2014 • 18:04 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät. Wer dieses Jahr noch Steuern sparen möchte, kann das unter anderem, indem er Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen noch dieses Jahr bezahlt. Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben (wie etwa die Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung oder die Rückzahlungen für Wohnraumschaffung oder -sanierung) können nur bis maximal 2920 Euro geltend gemacht werden. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 5840 Euro. Ab drei Kindern erhöht sich dieser Betrag um 1460 Euro pro Jahr.

Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro, ab dem überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zustehen. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Bestimmte Renten und Steuerberatungskosten können ebenfalls unbeschränkt abgesetzt werden. Die Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 400 Euro begrenzt.

Private Spenden sind auch Sonderausgaben. Diese Ausgaben sind mit zehn Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Steuerlich können nur die Geldspenden an jene Institutionen geltend gemacht werden, die sich beim Finanzamt registriert haben und auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at/service/allg/spenden) veröffentlicht sind. Die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, an die auch gespendet werden kann, sind von dieser Registrierung ausgenommen.

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG