Abwicklungsfonds bei FMA oder Nationalbank
Wien. (VN) Europas Banken sollen von 2016 bis 2024 fast 56 Mrd. Euro in einen gemeinsamen Abwicklungsfonds einzahlen, der angezapft wird, wenn Eigentümer und Gläubiger es nicht schaffen, eine Krisenbank selber abzuwickeln. 2015 wird in Österreich bereits ein nationaler Fonds eingerichtet. Dabei soll es pro Jahr um bis zu 200 Mill. Euro gehen – zahlbar erstmals im Herbst 2015. Wo der Fonds liegt, ist offen. Abwicklungsbehörde wird mit 1. Jänner 2015 die Finanzmarktaufsicht (FMA). Das sieht das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BSAG) vor, das vorige Woche den Finanzausschuss passierte. Wo der Fonds und damit die Veranlagung der von den Banken hereinkommenden Gelder allerdings angesiedelt wird, ist im BSAG nicht geregelt. Das sei noch nicht entschieden, heißt es. Eine Ansiedlung des nationalen Fonds bei der FMA ist denkbar, die im Ernstfall die Mittelverwertung dirigieren würde. Andere Stimmen sehen den Fonds eher im Treasury bzw. Veranlagungsbereich der Nationalbank.