“Den Lenkungseffekt verfehlt”

Dass Tiefgaragenplätze künftig nicht mehr gefördert werden, stößt auf Widerstand.
Schwarzach. (VN-sca) Wohin mit dem Fahrzeug, wohin mit Winterreifen und Skiträgern im Sommer? Tiefgaragenplätze sind heute kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit, die Wohnungsbenutzer voraussetzen. Und dennoch hat das Land die Tiefgaragenförderung aus der neuen Wohnbauförderung gestrichen. Weil sie, so Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, sowieso schon seit über zehn Jahren nicht mehr gefördert werden. Die Wertehaltung habe sich schon zu Beginn des neuen Jahrtausends geändert. „Mit der Streichung passen wir nur das Gesetz der gängigen Praxis an“, erklärt Rüdisser Ende Oktober gegenüber den VN.
Scheinbar hat der Landesstatthalter damit schlafende Hunde geweckt. Denn nachdem schon FPÖ-Wohnbausprecher Joachim Weixlbaumer Alarm geschlagen hat, haben jetzt auch der Gemeindeverband und die Arbeiterkammer in ihren Stellungnahmen zum Wohnbauförderungsgesetz genau diese Streichung kritisiert.
Öffentliche Parkfläche
Der Vorarlberger Gemeindeverband hat Bedenken bezüglich der Nutzung öffentlicher Flächen und nimmt dementsprechend zum Entwurf Stellung: „Die Erfahrungen zur Stellplatzverordnung, wonach die Anzahl der Stellplätze nicht mehr über das in der Stellplatzverordnung definierte Höchstausmaß erhöht werden darf, zeigen, dass das Einschränken von Parkplätzen nicht dazu führt, dass der Individualverkehr zurückgedrängt wird, sondern vielmehr die Fahrzeuge auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Mit der Streichung der Wohnbauförderung für die Tiefgaragenplätze ist derselbe Effekt zu erwarten, weshalb sich der Vorarlberger Gemeindeverband gegen die Streichung der Förderung ausspricht.“
Dass öffentlicher Grund als Parkfläche dienen wird, wenn Tiefgaragen nicht mehr gefördert werden, glaubt nicht nur der Gemeindeverband, sondern auch Arbeiterkammer-Präsident Hubert Hämmerle. Er befürchtet, dass „der Wegfall von Förderungen für Tiefgaragenabstellplätze den erhofften Lenkungseffekt verfehlt“. Diese Maßnahme trage nicht dazu bei, leistbares Wohnen sicherzustellen. Am Markt sei zu beobachten, so die Arbeiterkammer, dass in den überwiegenden Fällen die Interessenten Wohnungen mit einem Autoabstellplatz nachfragen, stellt die AK in ihrer Stellungnahme fest. Insgesamt steht die Arbeiterkammer dem Gesetzesentwurf skeptisch gegenüber, weil Anpassungen ohne das übliche Prozedere über die Bühne gehen sollen. Doch das schließt auch die Begutachtung durch Interssenvertretungen aus, was der Arbeiterkammer naturgemäß nicht behagt.