Tipps zum Jahresende

schwarzach. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt das so genannte Zufluss-/Abflussprinzip. Für die steuerliche Erfassung der Einnahmen bzw. der Ausgaben ist das Datum der Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2015 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2014 kann der Gewinn des laufenden Jahres noch beeinflusst werden.
Zukunftssicherung
Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis EUR 300 (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie für alle Dienstnehmer oder für bestimmte Gruppen von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehören beispielsweise die Prämien für Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen.
GSVG-Befreiung
Gewerbetreibende und Ärzte können sich rückwirkend für das Jahr 2014 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) befreien lassen, wenn ihr Jahresumsatz unter EUR 30.000 und ihre steuerpflichtigen Einkünfte unter EUR 4743,72 liegen. Der Antrag muss bis 31.12.2014 bei der Sozialversicherungsanstalt einlangen. Ein Befreiungsantrag ist dann sinnvoll, wenn bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit (z.B. einem Dienstverhältnis) ein Versicherungsschutz gegeben ist.

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