NoVA-Rückzahlung ab 2016 auch für Private
NoVA-Refundierung ab 2016 auch für Autoverkauf Privater ins Ausland.
Wien. (VN) Wer als Privatperson seinen Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft, kann ab Anfang des Jahres 2016 – anders als bisher – die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zurückverlangen. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der einen Ausschluss von der Refundierung als „unsachlich und daher gleichheitswidrig“ erkannt hatte. Die Entscheidung gilt auch für Unternehmer, die ihr Auto vorwiegend privat genutzt haben und es ins Ausland verkaufen. Beim ÖAMTC begrüßt man die Entscheidung des VfGH als „absolut positiv und längst überfällig“. Die Zahl der grenzüberschreitenden Kfz-Verkäufe Privater wagt man aber nicht abzuschätzen. Inhaltlich hatten sich die Höchstrichter daran gestoßen, dass die NoVA für Unternehmer als Verbrauchssteuer ausgestaltet ist, für Private aber als einmalige Verkehrssteuer. Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesstellen im Normverbrauchsabgabegesetz tritt Ende des Jahres in Kraft.