Betriebe zahlen zuverlässig

Markt / 13.02.2015 • 20:12 Uhr
Die VGKK beschäftigt zwölf Sozialversicherungsprüfer. 2014 prüften sie 1400 Vorarlberger Unternehmen.  Foto: VN
Die VGKK beschäftigt zwölf Sozialversicherungsprüfer. 2014 prüften sie 1400 Vorarlberger Unternehmen. Foto: VN

Überprüfung von 1400 Vorarlberger Unternehmen: acht Millionen Euro Nachforderungen.

Dornbirn. (VN) „Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben“ oder kurz GPLA heißt die von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) und den Vorarlberger Finanzämtern durchgeführte Überprüfung, die im vergangenen Jahr bei mehr als 1400 Unternehmen durchgeführt wurde.
Dabei wird kontrolliert, ob die Beschäftigten korrekt angemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig bezahlt wurden.

Im Großen und Ganzen, so die VGKK, war man mit den Ergebnissen zufrieden. 2014 wurden bei einem Viertel der geprüften Betriebe überhaupt keine Feststellungen getroffen, das heißt, es wurde alles richtig abgerechnet. Zudem bezahlte der Großteil der Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge zuverlässig. Dennoch haben sich aus den von der VGKK und den Vorarlberger Finanzämtern durchgeführten Kontrollen im Jahr 2014 Beitragsnachforderungen von rund acht Millionen Euro ergeben. „So betrachtet sichern auch die Sozialversicherungsprüfer die Finanzierbarkeit des Sozialsystems, wobei die Erträge aus der Prüfung die Aufwände für die Prüfer übersteigen“, stellt die Krankenkasse in einem Bericht fest.

Die zwölf Prüfer der VGKK gehen akribisch vor, sie setzen sich dabei mit Werkverträgen, freien Dienstverträgen, Gesellschaftskonstruktionen, arbeitsrechtlichen Ansprüchen und Schwarzzahlungen auseinander.  Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt, dann betreffen sie meist Überstunden, Entgeltfortzahlungs- und Sonderzahlungsansprüche sowie Schmutzzulagen.

Werden Personen von einem Unternehmen fälschlicherweise als Selbstständige behandelt, werden die Betroffenen in der Regel nachträglich in die ASVG-Versicherung einbezogen und die dafür anfallenden Beiträge samt Zinsen nachgefordert. Erkennbar sind „Schein-Selbstständige“ auch daran, dass sie in die Unternehmensorganisation, also z. B. festgelegte Arbeitszeiten, Einhaltung firmeninterner Abläufe oder Dauer der Arbeitspausen etc., eingebunden sind oder einfache manuelle Tätigkeiten
verrichten. Durch die Prüfungen werden seriös agierende Unternehmen auch vor unfairem Wettbewerb geschützt.