Steuerprüfer-Prozess: Verhandlung ist geheim

Markt / 19.03.2015 • 21:46 Uhr
Ex-Großbetriebsprüfer Edelbert Meusburger mit seinem Verteidiger Nicolas Stieger.  Foto: VN/Steurer
Ex-Großbetriebsprüfer Edelbert Meusburger mit seinem Verteidiger Nicolas Stieger. Foto: VN/Steurer

Ob Edelbert Meusburger Amtsmissbrauch begangen hat, klärt die Justiz hinter verschlossenen Türen.

Feldkirch. (VN-ec) Nur wenige Minuten dauerte der öffentliche Teil des Verfahrens gegen den ehemaligen Großbetriebsprüfer des Finanzamts Feldkirch. Amtsmissbrauch steht im Raum, von 3,2 Mill. Euro Steuerausfall ist die Rede, 94 Seiten umfasst die Anklage. Es geht um wohlwollende Steuerprüfungen und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Werkzeugbau-Konzerns. Der Verhandlungssaal ist gut besucht, doch bald wird klar, dass der Rest des Prozesses nicht mitverfolgt werden kann.

Die geplanten zwölf Verhandlungstermine, bei denen großteils ganztägig verhandelt wird, finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Murren im Saal, doch Richter Günther Höllwarth kann nicht anders. Das Gesetz verlangt es so.

Ein Muss, kein Kann

Anfangs war nicht klar, ob die Anklage ausgedehnt wird. Doch sie wird und somit kommt neben der Bundesabgabenordnung auch das Finanzstrafgesetz ins Spiel. Einzelne Vorgangsweisen müssen unter diesem Aspekt geprüft werden. Das bedeutet nicht, dass es um mehr Geld oder um weitere Firmen geht. „Der Sachverhalt bleibt derselbe“, stellt Meusburgers Verteidiger Nicolas Stieger klar. Mit dem Finanzstrafgesetz kommt eine weitere zwingende Bestimmung aufs Tapet, nämlich, dass die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn der Angeklagte dies beantragt und Verhältnisse erörtert werden, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Diese Norm schränkt den Öffentlichkeitsgrundsatz massiv ein. „Der Urteilsspruch hat jedenfalls in öffentlicher Sitzung zu erfolgen“, so eine oberstgerichtliche Entscheidung. Sie stellt aber gleichzeitig fest, dass die Öffentlichkeit bei der Begründung unter Umständen wieder ausgeschlossen werden muss. Das Gesetz lässt dem Richter keine Wahl, wenn in der Begründung Umstände zur Sprache kommen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Die ersten zwei Tage des Prozesses sind für die Einvernahme des Beschuldigten selbst reserviert. Von neun bis 17 Uhr wird Edelbert Meusburger gehört. Insgesamt wurden im Rahmen des Beweisverfahrens 18 Personen geladen. Ob am 29.4., dem voraussichtlich letzten Verhandlungstag, ein Urteil gefällt wird, ist offen.

Komplexität

Die Laienrichter, die sicherheitshalber in doppelter Besetzung präsent sind, dürften jedenfalls an dieser Materie zu knabbern haben. Geht es doch um einen Prozess, der, nach Stieger, an Komplexität kaum zu überbieten ist.