Kapitalerträge werden stärker besteuert

Markt / 29.03.2015 • 21:10 Uhr
Dr. Peter Bahl
Dr. Peter Bahl

schwarzach. Die im Ministerrat beschlossene Steuerreform sieht eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent ab dem Jahr 2016 vor. Es ist zu erwarten, dass von dieser Erhöhung nicht nur Dividenden erfasst sind, sondern auch Ausschüttungen und Zuwendungen von Stiftungen. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll eine Ausnahme kommen.

Beispiel Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer zahlt nach der geplanten Tarifreform bei einem Gewinn von 100.000 Euro unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages 35.930 Euro an Einkommensteuern, das sind ca. 36 Prozent Steuerbelastung. Wenn er seinen Betrieb in der Rechtsform einer GmbH führt und alle Gewinne ausschütten möchte, erhöht sich durch die neue KESt seine Gesamtsteuerbelastung von derzeit 43,75 Prozent auf 45,625 Prozent.

Ausschüttungen vorziehen

Bei den typischen Familiengesellschaften kann dieser Nachteil durch Geschäftsführerbezüge der geschäftsführenden Anteilseigner reduziert werden. Aus Sicht der Steuerberatung sind daher 2015 noch mögliche Ausschüttungen vorzuziehen und ab 2016 die Geschäftsführerbezüge nach oben anzupassen. Das bedeutet für die Gesellschaft statt Eigenkapitalaufbau einen Kapitalabfluss, eine gewollte Folge der Steuerreform?

office@bfbf.at; Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG