Franken-Kredit: Streit für Minuszins

Verein für Konsumenteninformation reicht Verbandsklage ein.
Wien, dornbirn. (VN) Österreichs Banken wollen
ihren Franken-Kreditnehmern trotz rechnerischer Minuszinsen keine „Negativzinsen“ bezahlen, beklagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das sei gesetzwidrig. Der Konsumentenschutz hat deshalb eine Verbandsklage eingereicht, um damit rechtliche Klarheit zu schaffen.
Grund ist der Umstand, dass Fremdwährungskredite in der Regel an den Referenzzinssatz Libor geknüpft sind. Zusätzlich verrechnet die Bank einen Aufschlag. Da der Libor für den Schweizer Franken aber bereits ins Minus gerutscht ist, kann die Situation entstehen, dass die Banken ihren Kreditnehmern Minuszinsen zahlen müssten, wenn der Aufschlag geringer als der Libor ist. Die Banken ihrerseits verweisen aber darauf, dass bei Kreditverträgen prinzipiell nicht der Kreditgeber, sondern der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen hat. Die Bezahlung von „Negativzinsen“ für einen Kredit an einen Kreditnehmer entspreche demnach nicht der gesetzlichen Definition eines Kredits.
Kunden benachteiligt
Derzeit werde der negative Libor von den österreichischen Banken unterschiedlich gehandhabt, sagt der Dornbirner Anwalt Dr. Stefan Denifl. Für ihn führt diese Regelung dazu, dass Kunden, die sich nicht zur Wehr setzen, benachteiligt werden. Er rät Franken-Kreditnehmern, die ein derartiges Schreiben erhalten, ihrer Bank mitzuteilen, dass sie mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind.