Geheimcodes der Chefs

Markt / 10.04.2015 • 10:54 Uhr
Ein Dienstzeugnis ist für die meisten wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Ein Dienstzeugnis ist für die meisten wie ein Buch mit sieben Siegeln.

Dienstzeugnisse stecken oft voller versteckter Botschaften.

Dienstzeugnis. (cro) Volle oder vollste Zufriedenheit – macht das einen Unterschied? Aber ja! Hinter netten Formulierungen verstecken sich oftmals miese Beurteilungen. Die VN entschlüsseln den Code der Dienstzeugnisse. Hier einige Beispiele:

» Ihr Fleiß war nicht zu beanstanden – heißt so viel wie: Die Person war eifrig – allerdings eher erfolglos. Negativ besetzte Wörter oder gar doppelte Verneinungen wie „er arbeitete nicht ungenau“ gehören in die Lade der schlechten Beurteilungen.

» Er arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit – ohne Superlativ stellt diese Aussage kein zufriedenstellendes Ergebnis dar. Gut wäre in diesem Fall die „vollste Zufriedenheit“.

» Ihr Urteilsvermögen ermöglichte es, einfache Zusammenhänge zu erkennen. Sprich: Da hat wer gar nichts verstanden.

» Unter Kollegen galt er als toleranter Mitarbeiter – offenbar war hier das Verhältnis zum Vorgesetzten getrübt. Besser wäre es in diesem Fall, wenn vor den Kollegen zunächst der Chef oder die Chefin und auch die Kunden genannt würden.

» Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen – heißt so viel wie: Mangelndes Fachwissen wird mit arrogantem Gehabe überspielt. Denn wird das Fachwissen nicht als zumindest „gut“ beschrieben, kann davon ausgegangen werden, dass es schlecht ist. Wenn das Selbstvertrauen als positiv hervorgehoben werden soll, dann so: „Selbstvertrauen im positiven Sinn“.

» Er hat die Fähigkeit, Aufgaben in vollem Umfang zu delegieren – da hat wer die Arbeit einfach weitergeschoben…

» Ihr Wirken hat Spuren im Unternehmen hinterlassen – in solchen Fällen, muss bereits „Feuer am Dach“ gewesen sein. Genannte Person hat offenbar erheblichen Schaden angerichtet.

» Der Arbeitsplatz wurde stets aufgeräumt hinterlassen. Da ist wohl nicht viel mehr passiert als Schreibtisch–Aufräumen.

» Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus – hier wurde der Mitarbeiter gekündigt. Eine echte einvernehmliche Kündigung würde so klingen: „im besten beiderseitigen Einvernehmen“.

Und dann gibt es noch sogenannte Härtefälle wie etwa diesen:

» Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Besagter Kollege neigte während der Arbeitszeit offenbar zu übertriebenem Alkoholgenuss.