Neues Gesetz gefährdet Flughafen Altenrhein

Markt / 05.06.2015 • 21:55 Uhr
Eine Kostenlawine droht den Vorarlberger Heimatflughafen Altenrhein zu überrollen.  Foto: Dietsche
Eine Kostenlawine droht den Vorarlberger Heimatflughafen Altenrhein zu überrollen. Foto: Dietsche

Neue Schweizer Regelung ist für Peoples Airport Altenrhein existenzgefährdend.

Schwarzach. Die Diskussion um die Ticketpreise für den Linienflug Wien-Altenrhein könnte schon bald überflüssig sein. Denn dem Vorarlberger Heimatflughafen in Altenrhein droht ganz anderes Ungemach: Aufgrund einer neuen Schweizer Bundesverordnung müssen nun die Flughäfen Kosten tragen, die bisher vom Bund bezahlt wurden. Für den Vorarlberger Heimatflughafen ist das existenzbedrohend.

Es geht um die Flugsicherung, die von der Schweizer Skyguide AG monopolistisch durchgeführt wird und die bisher von der Regierung getragen wurde. Nun tritt mit 1. Jänner 2016 eine Verordnung in Kraft, die diese beträchtlichen Kosten auf die Flughäfen abwälzt. Im ersten Jahr wird der Bund aufgrund einer Sonderregelung die Kosten noch subventionieren. Da aber kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, werden schon im ersten Jahr 500.000 Franken zusätzlich für den Flughafen Altenrhein anfallen. Die Summe steigert sich sukzessive bis 2020, dann läuft die Subvention überhaupt aus.

Große Diskrepanz

Bisher kassierten die Flughäfen Einnahmen für die Anflüge und leiteten diese an den Bund weiter. Zwischen Kosten und Einnahmen gibt es allerdings eine sehr große Diskrepanz. „Die Flugsicherungskosten belaufen sich jährlich auf rund fünf Millionen Franken – die Einnahmen betragen nur eine Million“, rechnet Peoples-Airport-Geschäftsführer Armin Unternährer vor. Und das könne der Flughafen nicht stemmen und schon gar nicht weitergeben, stellt er klar. Von der neuen Verordnung sind alle Regionalflughäfen betroffen. Besonders hart trifft es aber jene, die Linienverkehre anbieten – neben Altenrhein sind das Lugano und Bern, die nun gemeinsam gegen die Kostenlawine ankämpfen.

Dass es überhaupt zu dieser neuen Verordnung gekommen ist, liegt an der EU. Die verbietet Quersubventionierungen bei Flugsicherungsdiensten (wirklich Geld verdient Skyguide bei Überflügen und an den großen Flughäfen) und die Schweiz muss das umsetzen, weil sie ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat. Einher ging in der ersten Fassung der neuen Verordnung aber auch eine Liberalisierung in der Flugsicherung. Heißt: Die Airports hätten die Möglichkeit gehabt, unter mehreren Flugsicherungsunternehmen auszuwählen, es hätte Möglichkeiten gegeben, Kosten auszulagern (etwa an den Flughafen Kloten) und der Konkurrenzkampf hätte das Übrige dazu getan. „Wir brauchen keinen Tower vor Ort“, nennt Unternährer ein Beispiel für Kosteneinsparungen.  Aufgrund von Interventionen des Schweizer Militärs wird die Liberalisierung aber ausgesetzt.

Wenn sich an der Verordnung nichts mehr ändert, bedeutet dies das Aus für den Flughafen Altenrhein, betont der Airport-Chef und damit auch der für Vorarlbergs Wirtschaft lebenswichtigen Linienverbindung nach Wien. Denn dass sich die Finanzierungstipps der Schweizer Verwaltung umsetzen lassen, ist nicht realistisch. Sie empfiehlt Beiträge Dritter zur Abdeckung der Mehrkosten und nennt „Standorte und Private“. „Ich glaube nicht, dass der Vorarlberger Landeshauptmann einverstanden wäre damit.“ St. Gallens Regierungspräsident Benedikt Würth sagte zwar politische Unterstützung zu, aber Zahlungen könne er sich nicht vorstellen.

Wenn die Verordnung so bleibt, geht es um die Existenz.

Armin Unternährer

Flugsicherung neu

» Flugsicherungskosten jährlich: 5 Mill. Franken

» Einnahmen am Flughafen Altenrhein: 1 Mill. Franken

» Neue Regelung ab 1. 1. 2016: Übergangsfrist im ersten Jahr, Kosten steigen dennoch 2016 um 400.000 Franken

» Flugsicherung: Skyguide AG (im Besitz des Bundes), Monopol

» Liberalisierung: im Gesetz vorgesehen, aber wieder verworfen